Discussion:
Q: Lenkererhebung
(zu alt für eine Antwort)
Daniel Huber
2005-08-01 08:38:33 UTC
Permalink
Hallo,

ein Freund von mir ist heute mit der Bitte an mich herangetreten, hier
für ihn zu posten.

Und zwar geht es um eine Lenkererhebung, die er für sein Motorrad
erhalten hat. Erstens wollte er wissen, wo man im den Strafrahmen
für diverse Delikte nachlesen kann. Vor allem geht es auch um
den Strafrahmen während der Probezeit. Des weiteren hat er mir noch
folgende Situation geschildert: In dem Schreiben steht (sinngemäß)
"wer am xx.xx.xxx, um xx:xx Uhr in xxxx, Straße X, Kilometer X,
Richtung X gelenkt hat". Seiner Aussage zufolge stimmt aber die
Fahrtrichtung nicht überein. Er meint, dass er von der anderen
Seite gekommen ist.

Hat schon jemand Erfahrungen in solch einer Situation gesammelt?

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Huber
Daniel Huber
2005-08-07 18:43:46 UTC
Permalink
Niemand irgendwelche Tips für mich und meinen Freund?

Ihr könnt euch auch per EMail melden. Würde mich freuen

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Huber
Wolfgang Decker
2005-08-07 18:55:28 UTC
Permalink
Post by Daniel Huber
Niemand irgendwelche Tips für mich und meinen Freund?
Hm, schwierig, nachdem du nicht schreibst, um was es genau geht.
Unter http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1100913.html
gibt's ein paar Hinweise, allerdings ohne auf Details innerhalb der
Probezeit einzugehen.

Generell kann man mal gegen eine Lenkererhebung keinen Einspruch
erheben, das ist erst im eingeleiteten Verfahren möglich.

Der Normale Weg wäre also, zuerst die Lenkerauskunft zu beantworten
und dann ev. Einspruch gegen die folgende Strafe einzulegen.
Ob der Einspruch wegen der falschen Richtung Chance auf Erfolg hat,
können dir ev. die Spezialisten in agr sagen, aus dem Bauch heraus
würde ich mal sagen nein.

HTH

lg
wode
--
"Dogs come when they're called; cats take a message and get back to
you later." - Mary Bly
Neu: http://www.traumrouten.com/Content.Node/motorraeder/honda/cb1300s.php
Roman Gober
2005-08-19 12:31:16 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Daniel Huber
Niemand irgendwelche Tips für mich und meinen Freund?
Generell kann man mal gegen eine Lenkererhebung keinen Einspruch
erheben,
Das glaub ich nicht, Tim.

Selbst ausprobiert.
Im Vorjahr wurde eines meiner Firmenfahrzeuge mit +70 in einer 30er
gelasert. Die daraufhin eingeleitete Lenkererhebung wurde von uns mit
der Begründung beantwortet, daß ich nach mehr als einem Monat nicht mehr
sagen kann, wer mit dem Fahrzeug unterwegs war.
Nach einem 1/2 Jahr Schriftverkehr hab ich dann die Strafe fürs
Schnellfahren bezahlt und gut wars.

Roman

Daniel Huber
2005-08-13 13:30:48 UTC
Permalink
Für alle, denen als Fahrzeughalter das Recht auf Akteneinsicht bei einer
Lenkererhebung verwehrt wird, folgendes Zitieren:

VwGH:

Geschäftszahl: 2000/11/0291 2001-02-20 vom 20.02.2001

Dann gibt einem die BH auch Auskunft, was einem vorgeworfen wird.


MfG

Daniel Huber
Robert Schreiner
2005-08-13 13:59:25 UTC
Permalink
Post by Daniel Huber
Für alle, denen als Fahrzeughalter das Recht auf Akteneinsicht bei einer
Geschäftszahl: 2000/11/0291 2001-02-20 vom 20.02.2001
Dann gibt einem die BH auch Auskunft, was einem vorgeworfen wird.
Da hats was.
Bei einer Lenkererhebung wird dem Fahrzeughalter nichts vorgeworfen.
Du kannst bei einer Lenkererhebung gar keine Akteneinsicht bekommen
weil ja noch gegen niemanden ein Verfahren in die Wege geleitet wurde.
In dem Akt kann höchstens stehen das ein noch unbekannter Lenker
mit diesem Fahrzeug zu welcher Zeit welche Übertreung begangen haben
soll.
Akteneinsicht dürfen nur Beschuldigte und deren Anwälte erhalten.
Und wenn es schon einen Beschuldigten gibt dann braucht man keine
Lenkererhebung.
Du bringst Lenkererhebung und Strafverfügung durcheinander.
--
Robert Schreiner, XJR1300
http://www.robert-schreiner.at
Wolfgang Decker
2005-08-13 14:39:53 UTC
Permalink
Post by Robert Schreiner
Bei einer Lenkererhebung wird dem Fahrzeughalter nichts vorgeworfen.
Das nicht, aber gemäß dieser Erkenntnis (zumindestens, wenn ich das
richtig gelesen hab) hat der Zulassungsbesitzer Parteienstellung und
hat "das Recht auf die Einsicht in die diese Sache betreffenden
Akten".
Post by Robert Schreiner
Du kannst bei einer Lenkererhebung gar keine Akteneinsicht bekommen
weil ja noch gegen niemanden ein Verfahren in die Wege geleitet wurde.
Laut VwGH
<http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=vwgh&d=VwGHT&i=9196&p=1&q=%20%20%20und%20%282000/11/0291%29%3AKENNUNG%20%20%20%20%20>
offenbar schon.
Post by Robert Schreiner
In dem Akt kann höchstens stehen das ein noch unbekannter Lenker
mit diesem Fahrzeug zu welcher Zeit welche Übertreung begangen haben
soll.
Das kann ja unter bestimmten Umständen die Beantwortung auf die
Lenkererhebung beeinflussen. Also nicht, dass ich das für gut
empfinden würde, nein, ich prangere das selbstverständlich an!!!!!11
Post by Robert Schreiner
Akteneinsicht dürfen nur Beschuldigte und deren Anwälte erhalten.
Laut VwGH offenbar nicht.

lg
wode
--
"Dogs come when they're called; cats take a message and get back to
you later." - Mary Bly
Ganz neu, ganz scharf: http://www.traumrouten.com/Content.Node/motorraeder/buell/Ulysses-XB12X.php
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